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Nutzungsbedingungen

1 Allgemeines

1.1 Gegenstand

Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Nutzung der Webplattform „IÖB-Innovationsplattform“ (im Weiteren „Plattform“).

Mit Registrierung wird zwischen der Nutzerin bzw. dem Nutzer und dem Betreiber der Plattform ein Nutzungsvertrag abgeschlossen.

Die Nutzung jeglicher auf der Plattform angebotener Dienste ist nur gemäß diesen Nutzungsbedingungen zulässig. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzerin bzw. dem Nutzer kommen nicht zur Anwendung, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

Die Nutzerin bzw. der Nutzer muss bei der Registrierung ausdrücklich bestätigen, dass er die Nutzungsbedingungen akzeptiert. Die Nutzungsbedingungen sind jederzeit in der aktuellen Fassung über die Plattform abrufbar.

1.2 Betreiber

Die Plattform www.ioeb-innovationsplattform.at wird von der Bundesbeschaffung GmbH als Servicestelle für Innovationsfördernde Öffentliche Beschaffung (im Weiteren „IÖB-Servicestelle“) betrieben.

1.3 Begriffsbestimmung

„Nutzerin bzw. Nutzer“ – ist jede natürliche Person, die sich auf der Plattform registriert.

„Rechtsträger“ – ist eine von der Nutzerin bzw. von dem Nutzer unterschiedliche Person, in dessen Namen oder deren Namen die Nutzerin oder der Nutzer auf der Plattform tätig wird.

„Öffentliche Auftraggeber“ – sind Rechtsträger, die öffentliche Beschaffung betreiben; dazu zählen alle öffentlichen Auftraggeber Sektorenauftraggeber gemäß den §§ 4, 167 und 168 Bundesvergabegesetz 2018.

„Unternehmen“ – sind Rechtsträger, die die Herstellung und Lieferung von Waren bzw. die Erbringung von Dienstleistungen anbieten.

„Gäste“ – sind natürliche Personen, die nicht auf der Plattform registriert sind. Gäste können öffentliche Inhalte einsehen, selbst aber keine Inhalte erstellen oder andere Aktionen setzen. Lediglich bei den Challenges haben Gäste die Möglichkeit, Fragen zu stellen ohne sich dafür registrieren zu müssen.

„Dienste“ – sind alle interaktiven Funktionalitäten, die den Nutzern bzw. Nutzerinnen auf der Plattform zur Verfügung stehen.

„Inhalte“ – sind alle von der IÖB-Servicestelle oder den Nutzerinnen bzw. Nutzern auf der Plattform hinterlegten Texte, Bilder, Grafiken, Links oder sonstige Informationen, die Dritten zugänglich gemacht werden sollen.

„Innovation“ – ist die Realisierung von neuen oder deutlich verbesserten Waren, Dienstleistungen oder Verfahren, neuen Vermarktungsmethoden, neuen Organisationsverfahren betreffend Geschäftspraxis oder Abläufe am Arbeitsplatz.

Auf dieser Definition aufbauend wird bei der Innovationsfördernden Öffentlichen Beschaffung der Einsatz von neuen Herangehensweisen im Beschaffungsprozess und/oder die Beschaffung von neuen/besseren und effektiveren Lösungen („Innovationen“) im Verhältnis zu bisher eingesetzten Lösungen verstanden. Aus der Perspektive der IÖB ist neben dem Innovationsgrad die Einsetzbarkeit in der öffentlichen Verwaltung von Relevanz.

1.4 Kosten

Der Nutzungsvertrag zwischen IÖB-Servicestelle und den Nutzerinnen bzw. Nutzern ist unentgeltlich. Es fallen durch die Nutzung der Plattform bis auf Widerruf keine Kosten an.

 

2 Benutzerkonto

2.1 Vertragsabschluss/Registrierung

Bei der Registrierung hat jeder Nutzer bzw. jede Nutzerin ein Benutzerkonto einzurichten. Dafür sind zumindest ein Vor- und Nachname, eine gültige E-Mail-Adresse und ein Passwort anzugeben.

Die e-Mail-Adresse wird als Benutzername verwendet.

Als Nutzerin bzw. Nutzer registrieren dürfen sich nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen. Eine Mehrfachregistrierung ist unzulässig, jede Person darf nur einmal registriert werden.

Die Nutzerin bzw. der Nutzer muss sich mit seinem korrekten und vollständigen Namen im Benutzerkonto registrieren. Die Verwendung von Pseudonymen ist nicht zulässig.

2.2 Validierung

Nach Einrichtung des Benutzerkontos wird ein Validierungslink an die angegebene E-Mail-Adresse der Nutzerin bzw. des Nutzers gesendet. Durch einen Klick auf den Link wird die Registrierung abgeschlossen und ein Nutzungsvertrag zwischen der IÖB-Servicestelle und der Nutzerin bzw. dem Nutzer kommt zustande.

Ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung und Nutzung der Dienste auf der Plattform möglich.

2.3 Daten

Im Benutzerkonto kann die Nutzerin bzw. der Nutzer unterschiedliche Daten angeben. Alle Daten können jederzeit von der Nutzerin bzw. von dem Nutzer bearbeitet werden.

Diese Daten umfassen:

  • Zugangsdaten
    • e-Mail-Adresse* - wird auch als Benutzername verwendet
    • Passwort*
  • Personendaten
    • Vorname*
    • Nachname*
    • Profilbild
  • Organisationsdaten
    Organisationsdaten sind anzugeben, sofern die Nutzerin bzw. der Nutzer für einen anderen Rechtsträger tätig wird. In dem Fall sind die Daten des vertretenen Rechtsträgers als Organisationsdaten anzuführen.
    •  Name – der vollständige offizielle Name der Organisation – keine Pseudonyme
    • Adresse
    • Telefonnummer 
    • Logo
    • Kategorie – es ist anzugeben, ob die Organisation ein „öffentlicher Auftraggeber“ oder ein „Unternehmen“ ist

Mit * markierte Daten sind Pflichtfelder und bereits im Rahmen der Registrierung anzugeben.

2.4 Benutzerprofil und öffentlicher Auftritt

Bei allen von der Nutzerin bzw. dem Nutzer angelegten Inhalten werden sein Vorname und Nachname sowie, sofern hinterlegt, das Profilbild, angezeigt.

Soweit bei Inhalten eine Ansprechperson vorgesehen ist, erhalten andere Nutzerinnen und Nutzer sowie Gäste die Möglichkeit, E-Mails direkt an die angegebene Adresse der jeweils hinterlegten Nutzerin oder des Nutzers zu senden und erhalten somit Zugang zu der Mailadresse.

2.5 Übertragung des Benutzerkontos

Ein Rechtsträger hat das Recht jedes Benutzerkonto, das seiner Organisation zugeordnet ist, auf eine andere Person übertragen zu lassen. Dies unter Wahrung der gesetzlichen und insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Dazu hat ein befugter Vertreter des Rechtsträgers eine schriftliche Anfrage an ioeb@ioeb.at zu stellen.

Die schriftliche Anfrage hat Folgendes zu beinhalten:

  • Vorname und Nachname des Inhabers des Benutzerkontos
  • Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse des neuen Inhabers des Benutzerkontos
  • Nachweis der Vertretungsbefugnis der anfragenden Person für die betroffene Organisation

Der Rechtsträger hat die datenschutzrechtlich erforderliche Zustimmung des neuen Inhabers des Benutzerkontos sicher zu stellen.

 

3 Management von Daten bzw. Inhalten

3.1 Datenpflege

Die Nutzerin bzw. der Nutzer ist verpflichtet, seine Daten aktuell zu halten. Insbesondere ist immer eine gültige E-Mail-Adresse im System zu hinterlegen.

Die Nutzerin bzw. der Nutzer hat seine persönlichen Zugangsdaten (e-Mailadresse und Passwort) sorgfältig zu verwahren. Sofern die Zugangsdaten verloren gehen oder einem Dritten zugänglich werden, hat die Nutzerin bzw. der Nutzer die IÖB-Servicestelle umgehend zu informieren oder – sofern möglich – sein Passwort selbständig zu ändern.

3.2 Datenverarbeitung

Ohne Zustimmung der IÖB-Servicestelle darf die Nutzerin bzw. der Nutzer die Daten der Plattform nicht automatisiert auslesen und nicht speichern, bearbeiten, verändern, weitergeben oder auf sonstige Weise missbrauchen.

3.3 Vom Nutzer eingestellte Inhalte

Jede Nutzerin bzw. jeder Nutzer ist für die von ihm auf der Plattform hinterlegten Inhalte selbst verantwortlich. Die Nutzerin bzw. der Nutzer hat darauf zu achten, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht, gegen die Nutzungsbedingungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Gleichermaßen ist darauf zu achten, dass keine Inhalte hinterlegt werden, deren Veröffentlichung die Rechte Dritter verletzt.

Es ist auf einen höflichen und sachlichen Umgang zu achten. Beleidigende oder störende Inhalte sind zu unterlassen. Darunter fällt auch die massenweise Versendung von Daten oder die wiederholte Hinterlegung der gleichen Inhalte (Spam).

Die Inhalte auf der Plattform sind so zu gestalten, dass Mitbewerber nicht schlecht dargestellt, beleidigt oder diffamiert werden. Es ist einzig das eigene Produkt bzw. die eigene Dienstleistung zu bewerben.

Die Inhalte anderer Nutzerinnen bzw. Nutzer dürfen nicht ohne deren Zustimmung verwendet werden, sofern es nicht schon aufgrund gesetzlicher Regelungen zulässig ist.

3.4 Teilung von Inhalten auf anderen Plattformen

Diese Plattform bietet die technische Möglichkeit, Inhalte auf anderen Plattformen (z.B. Facebook, Twitter) zu teilen. Die IÖB-Servicestelle kann jedoch nicht garantieren, dass die dafür erforderlichen Zustimmungen der Rechteinhaber vorliegen. Das Teilen von Inhalten auf Plattformen Dritter erfolgt daher auf eigenes Risiko der Nutzerin bzw. der Nutzer.

 

4 Plattform-Dienste

4.1 Dashboard

Jede registrierte und angemeldete Nutzerin bzw. jeder registrierte und angemeldete Nutzer hat Zugang zu einem eigenen Dashboard.

Dieses Online-Cockpit bietet der Nutzerin bzw. dem Nutzer eine strukturierte Übersicht zu allen Aktivitäten der Nutzerin bzw. dem Nutzer auf der Plattform sowie den in diesen Aktivitäten aktuell anstehenden Tasks.

4.2 Challenge

Der Dienst „Challenge“ ist ein auf Open Innovation Challenges beruhendes Angebot für öffentliche Beschafferinnen und Beschaffer und ist ein Instrument der Markterkundung. Entsprechende Nutzerinnen und Nutzer veröffentlichen aktuelle Herausforderungen ihrer Organisation auf der Plattform und laden damit eine unbestimmte Anzahl an Einzelunternehmen oder mehreren kooperierenden Unternehmen („Konsortien“) ein, innovative Lösungsvorschläge einzureichen. Lösungsvorschläge sind Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens, die ganz oder teilweise zu Bewältigung der veröffentlichten Herausforderungen beitragen.

4.2.1 Als öffentlicher Beschaffer eine Challenge veröffentlichen

Nutzerinnen und Nutzer, die sich als Vertretung eines öffentlichen Auftraggebers registriert haben, können als Challenge-Sponsor eine Challenge starten. Dazu skizziert der Challenge-Sponsor im ersten Schritt online zunächst die Eckdaten der Herausforderung, die gelöst werden soll (u.a. Titel, Beschreibung, Fragestellung, Marktlage und gewünschtes Ergebnis der Challenge).

Der Challenge-Sponsor hat daran anschließend die Option, (1) diese Beschreibung mit einem IÖB-Innovationsexperten zu besprechen, um dann anschließend online weitere Details für die Challenge vorzubereiten. Alternativ hat der Sponsor die Möglichkeit, (2) ohne Rücksprache die weitere Einreichung der Challenge vorzubereiten.

Im Laufe des weiteren Veröffentlichungsprozesses gibt der Sponsor nähere Details bekannt (u.a. Challenge-Ablauf ab Veröffentlichung, Aufruf zur Einreichung, Nutzen der Challenge und weiterer Projektverlauf, Kriterien für die Bewertung der Lösungsvorschläge, Jury für die Bewertung der Lösungsvorschläge). Darüber hinaus ist eine Person als Moderatorin oder Moderator vorzusehen, die die Challenge ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zum Ergebnis begleitet. Diese Person wird entweder aus einem bestehenden Pool ausgewählt oder für die jeweilige Challenge neu vorgeschlagen. Ebenso hat der Sponsor die Möglichkeit, Bildmaterial, weitere Dokumente, sowie Logos hochzuladen. Bevor der Sponsor die Challenge final für die Veröffentlichung einreicht, hat der Sponsor auf einer Überblicksseite die Option, alle eingegebene Information zu prüfen bzw. gegebenenfalls noch zu ändern.

Der Challenge-Sponsor entscheidet im Rahmen des Veröffentlichungsprozesses, ob die Jury mit Namen angezeigt oder anonymisiert werden. Die Moderatorin oder der Moderator wird als Kontaktperson immer bei der Challenge angezeigt.

Der Challenge-Sponsor verfügt über eine Zusammenfassung sämtlicher eingegebenen Informationen zu seiner Challenge, bevor diese vor Veröffentlichung zur Prüfung durch die IÖB-Servicestelle eingereicht wird.

Die IÖB-Servicestelle prüft an dieser Stelle, ob sich die eingereichte Thematik für eine Challenge eignet. Die IÖB-Servicestelle haftet jedoch nicht für allfällige Folgen die durch eine Challenge entstehen, der Challenge-Sponsor haftet selbst für Schäden, die durch die Veröffentlichung der Challenge entstehen können.

Die IÖB-Servicestelle kann die Veröffentlichung der eingereichten Challenge ablehnen, wenn diese nicht der Zielsetzung der Plattform entspricht, insbesondere werden Challenges abgelehnt, die

  • keine innovativen Lösungen betreffen,
  • nicht ausreichend klar beschrieben sind oder
  • gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen.

Die IÖB-Servicestelle gibt innerhalb von fünf Werktagen Rückmeldung auf die für Veröffentlichung eingereichte Challenge. Nach einer positiven Rückmeldung erfolgt die Veröffentlichung durch die IÖB-Servicestelle in Absprache mit dem Challenge-Sponsor.

Solange die Challenge nicht von der IÖB-Servicestelle veröffentlicht wurde, kann die IÖB-Servicestelle auf schriftliche Aufforderung des Challenge-Sponsors die Challenge inaktiv setzen.

Falls die Challenge von einer externen Beraterin bzw. einem externen Berater (d.h. nicht von einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter der IÖB-Servicestelle) moderiert wird, ist von dieser vor Start der Challenge eine knapp halbtägige Schulung zu absolvieren, die insbesondere Information zum Handling der Plattform vermittelt.

Die Schulung zum Handling der Plattform wird regelmäßig von der IÖB-Servicestelle angeboten. Für diese Schulung fallen keine Kosten an.

4.2.2 Die Challenge nach der Veröffentlichung

Mit der Veröffentlichung durchläuft die Challenge mehrere Phasen:

  • Aufruf und Einreichungen: Unternehmen reichen ihre Vorschläge für Lösungen ein
  • Rückfragen: Challenge-Sponsor sichtet Lösungsvorschläge und stellt online Rückfragen
  • Jury-Bewertung: Eine Jury des Challenge-Sponsors bewertet alle eingereichten Lösungsvorschläge und erstellt eine Reihung.
  • Bekanntgabe der Gewinner: Die Unternehmen mit den bestbewerteten Lösungsvorschlägen werden zum Dialog mit dem Challenge-Sponsor eingeladen.

Nutzerinnen und Nutzer sowie Gäste der Plattform haben in allen Phasen ab Veröffentlichung der Challenge die Möglichkeit, die Challenge über einen Unterstützungsbutton zu unterstützen. Die Anzahl der Unterstützer wird bei der Challenge angezeigt. Die Namen der Unterstützer werden nicht angezeigt.

Nutzerinnen und Nutzer sowie Gäste der Plattform haben in allen Phasen ab Veröffentlichung der Challenge die Möglichkeit, diese per E-Mail weiterzuleiten sowie über Facebook und Twitter zu teilen. Wie oft dies bereits erfolgte, wird auf der Plattform angezeigt.

Die IÖB-Servicestelle kann auf schriftliche Aufforderung des Challenge-Sponsors in begründeten Fällen auch nach Veröffentlichung Änderungen an den Inhalten der Challenge vornehmen. Der Challenge-Sponsor muss die Änderungen vorab mit der Moderatorin bzw. dem Moderator sowie der IÖB-Servicestelle abstimmen.

Die IÖB-Servicestelle behält sich vor, bei im Rahmen von IÖB-Challenges stattfindenden Jurysitzungen bzw. Innovationsdialogen anwesend zu sein.

4.2.3 Als Unternehmen Lösungsvorschlag bei Challenge einreichen

Die Einreichung ist ausschließlich in der Phase „Aufruf und Einreichungen“ möglich und kann nur durch registrierte Nutzerinnen oder Nutzer erfolgen, die im Benutzerkonto einem „Unternehmen“ zugeordnet sind (siehe Punkt 2.3). Die Einreichung wird dem jeweiligen Unternehmen zugerechnet.

Die eingereichten Lösungsvorschläge werden über ein Onlineformular mit den später öffentlich einsehbaren Feldern Titel, Beschreibung, Mehrwert eingegeben. Es können zudem öffentliche Anhänge im Dateiformat „pdf“ (max. Dateigröße 2 MB) mit eingereicht werden. Für nicht zu veröffentlichende Informationen gibt es ein vertrauliches Eingabefeld. Diese Informationen sind nur dem Challenge-Sponsor, IÖB-Servicestelle, Jury und Moderatorin bzw. Moderator

Der Lösungsvorschlag kann als Entwurf angelegt und jederzeit (zwischen-)gespeichert sowie bearbeitet werden. Die Angabe eines Titels, die Beschreibung und Bekanntgabe des Mehrwerts des Lösungsvorschlages sind Pflichtfelder jeder Einreichung. Erst mit Klick auf den Button „einreichen“ wird die Einreichung final vorgenommen. Ab diesem Zeitpunkt ist der eingereichte Lösungsvorschlag auf der Plattform für alle Nutzerinnen und Nutzer einsehbar. Eine Bearbeitung durch die einreichende Nutzerin oder den Nutzer ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Die Einreichung ist auch durch einen Zusammenschluss von Unternehmern („Konsortien“) möglich. In diesem Fall muss die Nutzerin bzw. der Nutzer nur einem Mitglied des Konsortiums zugeordnet sein. Für die Visualisierung der Mitglieder des Konsortiums können entsprechende Bilddateien (Logos) hochgeladen werden, die bei Veröffentlichung angezeigt werden.

Bei nachweislich technischen Problemen bei der Einreichung auf der Plattform hat die einreichende Nutzerin oder der Nutzer die Option, den Lösungsvorschlag per E-Mail an ioeb@ioeb.at oder an die jeweilige Moderatorin bzw. Moderator zu übermitteln. Dies muss jedenfalls bis maximal 15 Minuten nach Ablauf der Phase Aufruf und Einreichungen geschehen. Der so eingereichte Lösungsvorschlag wird von der IÖB-Servicestelle binnen zwei Werktagen mit den eingereichten Inhalten online gestellt. Es gelten in diesem Fall die gleichen Anforderungen (Pflichtfelder) wie bei Einreichung über das Online-Formular.

Der eingereichte Lösungsvorschlag wird inklusive Anlagen und mit dem Einreichdatum versehen öffentlich auf der Plattform angezeigt. Davon ausgenommen sind die Eintragungen in jenem Feld, das in der Eingabemaske ausdrücklich als „vertraulich“ gekennzeichnet ist.

Im veröffentlichten Lösungsvorschlag werden auch die Personen- und Organisationsdaten der einreichenden Nutzerin bzw. des Nutzers angezeigt.

Mit der Einreichung bestätigt die Nutzerin oder der Nutzer daher, dass er über die zur Veröffentlichung erforderlichen Rechte an allen Inhalten des eingereichten Lösungsvorschlages verfügt und räumt der IÖB-Servicestelle die Nutzungsrechte an diesen Inhalten ein, soweit diese für die Veröffentlichung erforderlich sind. Darüber hinaus bleiben allfällige Immaterialgüterrechte durch die Einreichung unberührt, insbesondere erwerben der Challenge-Sponsor und die IÖB-Servicestelle keine Rechte zur Umsetzung der Lösungsvorschläge ohne gesonderte Zustimmung der Rechteinhaber.

Der Challenge-Sponsor, die IÖB-Servicestelle, die Moderatorin bzw. der Moderator sowie die Jury der Challenge haben Einblick in alle eingereichten Lösungsvorschläge.

Die auf der Plattform bei der veröffentlichten Challenge genannten Moderatoren oder Moderatorinnen einer Challenge sind Ansprechpartner bei allfälligen Fragen zu einer Challenge. Einreichende Nutzerinnen und Nutzer sind angehalten, diesen Kommunikationsweg auf der Plattform einzuhalten.

4.2.4 Der eingereichte Lösungsvorschlag nach der Veröffentlichung

Nutzerinnen und Nutzer sowie Gäste der Plattform haben die Möglichkeit, eingereichte Lösungsvorschläge über einen Button zu unterstützen („liken“). Die Anzahl der Unterstützungen wird bei dem Lösungsvorschlag dargestellt. Registrierte Nutzerinnen und Nutzer können eingereichte Lösungsvorschläge kommentieren.

Nutzerinnen und Nutzer sowie Gäste der Plattform können eingereichte Lösungen per E-Mail weiterleiten sowie über Facebook und Twitter teilen. Die Anzahl der geteilten Inhalte wird auf der Plattform angezeigt.

4.2.5 Bewertung der Lösungsvorschläge

Mit der Veröffentlichung einer Challenge durch den Challenge-Sponsor werden Bewertungskriterien bekannt gegeben. Diese werden vom Challenge-Sponsor definiert und gewichtet und stellen somit neben den Beschreibungen der Herausforderung und des Zukunftsbildes wichtige Eckpunkte dar, auf die jede Einreichung eines Lösungsvorschlags sich beziehen sollte. Die Lösungsvorschläge werden nach Prüfung der Einhaltung der Formalkriterien (Zeitpunkt, Formatvorgaben, Umfang) von einer Jury bewertet. Die Jury besteht aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Organisation, die hinter der Challenge steht, und kann durch externe Expertinnen und Experten ergänzt werden.

Die befassten Personen sind zur vertraulichen Behandlung der eingereichten Lösungsvorschläge verpflichtet, soweit es sich nicht um Inhalte handelt, die im Rahmen der Challenge veröffentlicht wurden oder aus anderen Gründen allgemein bekannt sind oder allgemein bekannt werden, der Person bereits vor Teilnahme an der Challenge bekannt waren oder der Person durch einen Dritten zur Kenntnis gelangt sind, ohne dass eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht vorliegt, die der Person obliegt.  

4.2.6 Bekanntgabe der Gewinner und Innovationsdialog

Ob ein Innovationsdialog geplant ist, wird mit Veröffentlichung der Challenge bekannt gegeben. Andernfalls endet die Challenge mit der Bekanntgabe der Gewinner.

Die Unternehmen oder Konsortien die jene Lösungsvorschläge eingereicht haben, die von der Jury nach den mit Veröffentlichung der Challenge bekannt gegebenen Kriterien am besten bewertet wurden, werden vom Challenge-Sponsor zum Innovationsdialog eingeladen. Zusätzlich kann der Challenge-Sponsor auch Unternehmer oder Konsortien einladen, deren Lösungsvorschläge in einzelnen Kriterien herausragende Bewertungsergebnisse erhalten haben – unabhängig von der Gesamtwertung.

Im Zuge des Innovationsdialogs erörtern die Jury, der Challenge-Sponsor sowie der oder die hinter einem eingereichten Lösungsvorschlag stehenden Unternehmen Details zu dem Lösungsvorschlag. Die Termine, Orte und Dauer werden im Rahmen der jeweiligen Challenge festgelegt.

Die Teilnehmer am Innovationsdialog sind zur vertraulichen Behandlung der Erörterungen verpflichtet, soweit es sich nicht um Inhalte handelt, die im Rahmen der Challenge veröffentlicht wurden oder aus anderen Gründen allgemein bekannt sind oder allgemein bekannt werden, dem Teilnehmer bereits vor Teilnahme an der Challenge bekannt waren oder dem Teilnehmer durch einen Dritten zur Kenntnis gelangt sind, ohne dass eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht vorliegt, die dem Teilnehmer obliegt.

Es obliegt dem Challenge-Sponsor zu entscheiden, ob bzw. in welchem Umfang er den einreichenden Unternehmen Feedback aufgrund der Beurteilung durch die Jury bekannt gibt.

Die Lösungsvorschläge der vom Challenge-Sponsor zum Innovationsdialog eingeladenen einreichenden Unternehmen („Gewinner“) werden auf der Plattform als solche markiert. Die abgeschlossene Challenge sowie dazugehörige Lösungsvorschläge bleiben auf der Plattform einsehbar. Der Unternehmensname sowie die einreichende Nutzerin bzw. Nutzer als Ansprechperson werden bei dem Lösungsvorschlag angezeigt. Der Lösungsvorschlag ist für Unternehmen somit ein dauerhaftes Werbefenster über das weitere Organisationen und Beschaffungsverantwortliche erreicht werden.

4.3 Marktplatz Innovation   

4.3.1 Allgemein

Der Marktplatz Innovation gibt Unternehmen die Möglichkeit, ihre Innovationen (innovative Produkte und Dienstleistungen) in digitalen Produktschaufenstern öffentlich zu präsentieren, die von Nutzerinnen, Nutzern und Gästen der Plattform angesehen werden können.

Der Marktplatz ist kein elektronischer Shop und bietet keine Kauffunktion, sondern dient allein der Präsentation.

4.3.2 Voraussetzungen

Von Bedeutung für die Aufnahme auf den Marktplatz Innovation ist, dass die Innovation zu dem Zeitpunkt der Einreichung zumindest die Entwicklungsphase Prototyp bzw. Kleinserie aufweist und von der öffentlichen Hand beschafft werden kann.

Einreichungen sind nur zulässig, wenn die einreichende Nutzerin bzw. der einreichende Nutzer einem Unternehmen zugeordnet ist, das die entsprechende innovative Leistung in Österreich anbietet und über eine Niederlassung in Österreich verfügt.

Nicht eingereicht werden können Produkte und Dienstleistungen, die gegen geltende Gesetze oder die guten Sitten verstoßen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Einreichung von Lösungen hinsichtlich aller Arten von Waffen oder sonstigen Produkten, die speziell für eine militärische Nutzung konzipiert sind.

4.3.3 Quick-Check

Eine registrierte Nutzerin bzw. ein registrierter Nutzer der Plattform führt im ersten Schritt einen Quick-Check für die innovative Lösung, die eingereicht werden soll, durch. Dieser Quick-Check besteht aus vier Fragen, die online nach Selbsteinschätzung des Einreichers beantwortet werden. Die Fragen beziehen sich auf folgende Aspekte der Lösung:

  • Entwicklungsstand: Die innovative Lösung muss zumindest in Form eines Prototypen oder Kleinserie vorliegen.
  • Innovationsgrad: Die Einreichung muss zumindest eine signifikante Verbesserung einer bestehenden Lösung vorweisen können.
  • Einsetzbarkeit: Die innovative Lösung muss in der öffentlichen Verwaltung einsetzbar sein.
  • Eignung: Die Nutzerin bzw. der Nutzer muss gesetzlich befähigt sein, die Lösung auch anbieten zu können.

Die Plattform ermittelt nach dem Absenden des Quick-Checks automatisch eine Wertung, ob die Lösung im Sinne der Innovationsfördernden Öffentlichen Beschaffung innovativ ist (vgl. IÖB-Leitkonzept 2012, S.18, 19) und damit eine Einreichung für den Marktplatz Innovation zulässig ist.

Ist das Ergebnis des Quick-Checks positiv, wird. die Nutzerin bzw. der Nutzer aufgefordert, Details zur Lösung über ein Online-Einreichformular bekanntzugeben. Ist das Ergebnis des Quick-Checks negativ, kann die Lösung nicht für den „Marktplatz Innovation“ eingereicht werden.

Die im Quick-Check ausgewählten Antworten werden ins Einreichformular übernommen. Darüber hinaus wird die Auswahl des durchgeführten Quick-Checks im System gespeichert und der jeweiligen Nutzerin bzw. dem jeweiligen Nutzer zugeordnet. Diese Daten sind für die IÖB-Servicestelle einsehbar.

4.3.4 Einreichformular

Im Einreichformular sind zunächst Informationen zur Lösung einzugeben, die nicht öffentlich und ausschließlich für die IÖB-Expertenjury zugänglich sind. Diese Informationen sollen u.a. detaillierter auf die im Quick-Check ausgefüllten Aspekte Innovationsgrad, Einsetzbarkeit und gesellschaftlichen Mehrwert eingehen.

Dazu kommen Informationen für das „Digitale Schaufenster“, das der öffentlichen Darstellung der eingereichten Lösung dient und u.a. folgende Information enthält: Beschreibung (Mehrwert, Vorteile und Einsatzbereiche), Kurzbeschreibung in Form eines Teasers, Angabe der Branche sowie ein Produktbild als Titelbild. Optional können weitere Bilder und Dateien hochgeladen oder die Website des Unternehmens sowie Youtube- und Vimeo-Videos eingebettet werden.

Bei der gesamten Einreichung dürfen ausschließlich Inhalte hinterlegt werden, die sich unmittelbar auf die innovative Lösung beziehen. Werbung für andere Produkte oder Dienstleistungen ist nicht zulässig, das gilt insbesondere für das „Digitale Schaufenster“.

Die Einreichung kann jederzeit zur späteren Bearbeitung gespeichert und über das Dashboard zur Weiterbearbeitung aufgerufen werden. Im Dashboard jeder Nutzerin bzw. jedem Nutzer sind alle von ihm erstellten Einreichungen mit dem jeweils aktuellen Status ersichtlich.

Mit Klick auf den Button „Einreichen“ wird die Lösung eingereicht.

Die im Einreichformular angegeben Daten werden von der IÖB-Servicestelle im Zuge des weiteren Prozesses gemäß den folgenden Kapiteln verarbeitet. Die Nutzerin bzw. der Nutzer stimmt mit Einreichung dieser Datenverwendung zu und muss sicherstellen, dass er die für eine solche Zustimmung notwendigen Berechtigungen besitzt.

4.3.5 Prüfung auf Vollständigkeit sowie Status „Review“

Die Einreichung wird von der IÖB-Servicestelle zunächst auf Vollständigkeit geprüft. Im Falle unvollständiger Einreichunterlagen oder offenkundiger Fehler, wird die Einreichung zurückgesetzt und die Nutzerin bzw. der Nutzer darüber verständigt. Von der Nutzerin bzw. dem Nutzer sind die Mängel für die abermalige Einreichung zu beheben.

Werden keine Mängel festgestellt, erhält die Einreichung bis zur nächsten Jurysitzung ein digitales Schaufenster sowie den Status „Review“.

Einreichungen mit dem Status „Review“ können von allen Nutzerinnen bzw. Nutzern und Gästen der Plattform öffentlich eingesehen werden. Der Status ist dabei mit einem eigenen Symbol hervorgehoben.

4.3.6 IÖB-Experten Jury-Sitzung

Eingereichte Lösungen im Status „Review“ werden von der IÖB-Expertenjury bewertet. Die Expertenjury zieht für die Bewertung die gesamte Einreichung heran und bewertet diese anhand folgender Kriterien, wobei die Gewichtung jeweils in der Klammer als Prozentwert angeführt ist:

  1. Entwicklungsstand (15%)
  2. Innovationsgrad (40%)
  3. Einsatzfähigkeit in der öffentlichen Verwaltung (26%)
  4. Ökologische Nachhaltigkeit (6%)
  5. Ökonomisches Potenzial (6%)
  6. Gesellschaftlicher Mehrwert (6%)
  7. Eignung (1%)

Wird eine Lösung positiv von der Jury bewertet, erhält sie den Status „IÖB-ausgezeichnet“, d.h. die Lösung ist im Sinne der Innovationsfördernden Öffentlichen Beschaffung (IÖB) innovativ und in der Öffentlichen Verwaltung einsetzbar.

Einreichungen mit dem Status „IÖB-ausgezeichnet“ können von allen Nutzerinnen bzw. Nutzern und Gästen der Plattform öffentlich eingesehen werden. Der Status ist dabei mit einem eigenen Symbol hervorgehoben.

Negativ bewertete Lösungen erhalten den Status „Abgelehnt“ und können nicht mehr öffentlich eingesehen werden.

4.3.7 Digitales Schaufenster

Auf der Plattform wird für eingereichte Lösungen mit dem Status „Review“ oder „IÖB-ausgezeichnet“ ein „digitales Schaufenster“ erstellt. Dieses ist grundsätzlich für Gäste und Nutzerinnen bzw. Nutzern der Plattform öffentlich einsehbar.

In diesem Schaufenster sind ersichtlich:

  • Information zur Lösung: Die in der Einreichung eingegebenen Daten für das „Digitale Schaufenster“
  • Information über das Unternehmen: Die Organisationsdaten der Nutzerin bzw. des Nutzers
  • Kontaktperson: Die einreichende Nutzerin bzw. Nutzer wird als Ansprechperson angezeigt

Die Nutzerin bzw. der Nutzer ist angehalten, sein Schaufenster aktuell zu halten. Aus diesem Grund können die Informationen des digitalen Schaufensters jederzeit von der Nutzerin bzw. dem Nutzer aktualisiert bzw. ergänzt werden.

Nutzerinnen bzw. Nutzer sowie Gäste haben die Möglichkeit, die innovative Lösung im digitalen Schaufenster mittels Sternebewertung zu beurteilen oder eine Kaufempfehlung abzugeben. Bei beiden Aktionen wird kein Name angezeigt, sondern lediglich die durchschnittliche Gesamtbewertung bzw. die Anzahl der Kaufempfehlungen. 

Nutzerinnen bzw. Nutzer haben die Möglichkeit, das „Digitale Schaufenster“ per E-Mail weiterzuleiten sowie über Facebook und Twitter zu teilen.

Alle registrierten Nutzerinnen bzw. Nutzer können die Innovation im digitalen Schaufenster kommentieren, sofern sie angemeldet sind.

IÖB-ausgezeichnete Innovationen, die bereits zum Erwerb im e-Shop der Bundesbeschaffung bereitstehen, sind als solche gekennzeichnet. Sie werden direkt zum e-Shop der BBG verlinkt.

 

5 „IÖB-ausgezeichnet“-Siegel

Das einreichende Unternehmen ist berechtigt, das „IÖB-ausgezeichnet“-Siegel für die eingereichte Lösung im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit nach Maßgabe der im Folgenden beschriebenen Arten kostenlos zu nutzen. Die Lösung kann damit so lange aktiv beworben werden, wie die Innovation auf der Plattform den Status „IÖB-ausgezeichnet“ aufweist. Dieses Recht darf das Unternehmen nicht an Dritte weitergeben.

Nach Möglichkeit soll das „IÖB-ausgezeichnet“-Siegel in relevante PR-Maßnahmen des Unternehmens miteinfließen.

Im Rahmen der unternehmenseigenen Öffentlichkeitsarbeit (PR) und allgemeinen Kommunikations-maßnahmen sowie Imagewerbung in sämtlichen ihm zur Verfügung stehenden Medien werden dem Unternehmen die nachstehenden Möglichkeiten der Nutzung des „IÖB-ausgezeichnet“-Siegels eingeräumt:

  • Allgemeine Einbindung des „IÖB-ausgezeichnet“-Siegels
    • auf Geschäftspapieren, E-Mail Signatur, Visitenkarten, Briefpapier etc.;
    • auf der eigenen Website, wobei verpflichtenden auf die IÖB-Innovationsplattform zu verlinken ist;
  • Auf Messen
    • Einladungen, Prospekte, Prospektständer, Plakate, Beachflags etc.;
  • Sales-Promotion
    • Folder, Flyer, Prospekte, Transparente;
    • Newsletter, Banner;
    • Inserate
  • Social Media
    • Blogs;
    • Facebook, Twitter etc.

Bei Verwendung des „IÖB-ausgezeichnet“-Siegels in einer Art und Weise, die geeignet ist, dem Ansehen der IÖB-Servicestelle zu schaden, wird sich die IÖB-Servicestelle mit allen rechtlich gebotenen Mitteln schadlos halten.

5.1 Verlust des Status „IÖB-ausgezeichnet“

Die IÖB-Servicestelle ist – unbeschadet sonstiger Ansprüche – berechtigt, jederzeit die Prämierung zu beenden, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:

  • wenn seitens des das Unternehmen ein Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen vorliegt
  • wenn das Unternehmen das „IÖB-ausgezeichnet“-Siegels missbräuchlich verwendet oder die Geschäftsgebarung des Unternehmens dem Image der IÖB-Servicestelle abträglich erscheint
  • wenn nach einer neuerlichen Prüfung die Jury zu dem Ergebnis kommt, dass die Lösung nicht mehr als innovativ im Sinne der Anforderungen des Marktplatzes zu werten ist
  • das Unternehmen trotz drei dokumentierter Versuche der Kontaktaufnahme (e-Mail, Anrufe, persönliche Ansprache) seitens der IÖB-Servicestelle nicht reagiert. Dieses Verhalten wird seitens der IÖB-Servicestelle als fehlendes Interesse an der Fortsetzung der Kooperation bzw. Ernsthaftigkeit der Einreichung gedeutet.

Das Unternehmen einer mit dem  „IÖB-ausgezeichnet“-Siegel prämierten Innovation kann jederzeit mittels schriftlicher Mitteilung an ioeb@ioeb.at diese Prämierung beenden.

In diesen Fällen wird der Status der Einreichung auf „Abgelehnt“ gesetzt und das entsprechende digitale Schaufenster von der Plattform entfernt.

Der Verlust des Status „IÖB-ausgezeichnet“ für die eingereichte Innovation hat zur Folge, dass das „IÖB-ausgezeichnet“-Siegel von der Nutzerin bzw. dem Nutzer nur mehr weitere drei Monate verwendet werden darf. Das Recht zur Nutzung endet am letzten Tag des dritten vollen Monates.

 

6 News & Events (Funktionalität derzeit in Überarbeitung)

Auf der Plattform haben registrierte Nutzerinnen und Nutzer, die einer Organisation zugeordnet sind, die Möglichkeit, ihre News und Veranstaltungen zu veröffentlichen, sofern sie im Kontext mit Innovation, öffentliche Verwaltung und sowie innovativer Beschaffung steht.

6.1 Formate

Folgende Formate können veröffentlicht werden:

  1. innovative Ausschreibung,
  2. Challenge*,
  3. Projekt in der Pipeline,
  4. Veranstaltung,
  5. IÖB-Förderprogramm.

*Hier sind nicht  Challenges gemeint, die bereits auf www.ioeb-innovationsplattform.at veröffentlicht wurden, sondern Open Innovation Challenges anderer Innovationsplattformen.

Es ist nicht zulässig, hier Produkte und Dienstleistungen zu bewerben – dafür ist ausschließlich der Dienst „Marktplatz Innovation“ vorgesehen.

6.2 Einreichung und Veröffentlichung

Für die Einreichung sind die Beschreibung und die Eckdaten des zu bewerbenden Formats bekanntzugeben: Neben Titel, Beschreibung, Kurzbeschreibung, Zielgruppe des Vorhabens ist mindestens ein Datum für das Vorhaben (z.B. Tag der Veranstaltung, letzter Tag der Einreichung) sowie ein Kontakt für Rückfragen anzugeben.

Der Kontakt für Rückfragen ist entweder die einreichende Nutzerin bzw. der einreichende Nutzer. Alternativ kann eine andere Ansprechperson angegeben werden. Dafür sind der Vor- und Nachname sowie E-Mail-Adresse der anderen Ansprechperson anzugeben. Optional können ein Ort angegeben, ein Titelbild und bis zu drei Logos hochgeladen sowie eine Website angeführt werden.

Die IÖB-Servicestelle veröffentlicht diese Inhalte nach Prüfung auf Vollständigkeit und Sachlichkeit der Inhalte.

6.3 Qualitätsrichtlinien

Die Qualität der Formulierung sowie des eingesetzten Titelbildes obliegen der einreichenden Nutzerin bzw. dem einreichenden Nutzer.

Die IÖB-Servicestelle prüft bei jedem eingereichten Format die Vollständigkeit sowie die Sachlichkeit des Inhalts. Unter Sachlichkeit ist an dieser Stelle der „Innovationsbezug“ bzw. der Bezug zur „Öffentlichen Verwaltung“ des zu bewerbenden Formats gemeint. Die IÖB-Servicestelle behält sich vor, Formate, die vom zulässigen Kontext abweichen, nicht freizuschalten.

6.4 Darstellung

Auf der Plattform werden News und Events in übersichtlicher Form dargestellt. Es kann nach Formaten gefiltert werden.

Bei jedem Format werden die eingereichten Inhalte angezeigt. Neben einer Beschreibung des Formats sind das relevante Eckdaten zum Format sowie die Ansprechperson.

Der Unternehmensname sowie die einreichende Nutzerin bzw. Nutzer als Ansprechperson werden bei dem Lösungsvorschlag angezeigt.

6.5 Archiv

Formate, die in der Vergangenheit liegen, können über das Archiv eingesehen werden.

 

7 Beendigung

7.1 Kündigung durch den Nutzer

Die Nutzerin bzw. der Nutzer kann jederzeit den Nutzungsvertrag beenden und sein Benutzerkonto deaktivieren.

Dazu hat die Nutzerin bzw. der Nutzer die Kündigung per Mail an ioeb@ioeb.at zu senden.

7.2 Kündigung durch die IÖB

Die IÖB-Servicestelle kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von vierzehn Tagen zu jedem Monatsende kündigen.

Die IÖB-Servicestelle behält sich das Recht vor, den Nutzungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung aufzulösen bzw. die Nutzerin bzw. den Nutzer zu sperren, sofern dieser gegen die Nutzungsbedingungen verstößt.

7.3 Folgen der Kündigung

Von der Nutzerin bzw. dem Nutzer auf der Plattform hinterlegte Inhalte bleiben bestehen und sind weiterhin auf der Plattform für Dritte abrufbar. Der Vor- und Nachname wird bei allen Inhalten weiter angezeigt, es gibt jedoch keine Verlinkung mehr auf das Benutzerprofil. Alle im Profil enthaltenen Daten (z.B. Profilbild) werden gelöscht.

 

8 Geistiges Eigentum

Die registrierten Nutzerinnen bzw. Nutzer haben das Recht, die Plattform nach Maßgabe dieser Bedingungen zu nutzen. Darüber hinaus bleiben jedoch alle Nutzungsrechte an der Plattform ausschließlich bei der IÖB-Servicestelle.

Die Nutzerinnen bzw. Nutzer räumen der IÖB-Servicestelle ein Nutzungsrecht an allen auf der Plattform veröffentlichten Informationen ein, soweit dies zum Betrieb der Plattform notwendig ist. Das umfasst jedenfalls das Recht zur Darstellung auf der Plattform selbst, sowie die Veröffentlichung in Geschäftsberichten, Informationsbroschüren und ähnlichen Publikationen im Zusammenhang mit der öffentlichen Beschaffung.

Darüber hinaus bleiben die Urheber- und Nutzungsrechte der Nutzerin bzw. des Nutzers oder Dritter an den Inhalten unberührt.

 

9 Haftungsausschluss

Die IÖB-Servicestelle haftet für allfällige Schäden durch die Nutzung der Plattform nur bei Vorsatz oder schwerer Fahrlässigkeit.

Die IÖB-Servicestelle ist nicht verpflichtet, von den Nutzerinnen bzw. Nutzerin angegebene Daten zu prüfen. Die IÖB-Servicestelle haftet daher nicht für Schäden, die durch falsche Angaben von Nutzerinnen bzw. Nutzern verursacht werden.

 

10 Schad- und Klagloshaltung

Die Nutzerin bzw. der Nutzer hat der IÖB-Servicestelle für alle Nachteile, die der IÖB-Servicestelle aufgrund der Verletzung von Urheberrechten, Gebrauchsmustern, Patenten oder sonstigen Rechten Dritter durch die Nutzerin bzw. den Nutzer entstehen mögen, schad- und klaglos zu halten. Die Schad- und Klagloshaltungspflicht bezieht sich auf alle Aufwendungen, die der IÖB-Servicestelle aus oder aufgrund eines von der Nutzerin bzw. vom Nutzer zu vertretenden Umstands erwachsen.

 

11 Änderung der Nutzungsbedingungen

Die IÖB-Servicestelle behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Nutzerin bzw. der Nutzer wird über eine geplante Änderung der Nutzungsbedingungen über die von ihm im System hinterlegte E-Mail-Adresse informiert.

Die Änderungen der Nutzungsbedingungen treten einen Monat nach Benachrichtigung der Nutzerinnen bzw. Nutzer in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist die Nutzung der Plattform nur noch gemäß den geänderten Bedingungen möglich.

Die neuen Nutzungsbedingungen gelten als akzeptiert, wenn die Nutzerin bzw. der Nutzer sein Nutzerkonto nicht vor Ablauf dieser Zeitspanne löscht.

 

12 Schlussbestimmungen

12.1 Recht

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist ausnahmslos nur österreichisches Recht unter Ausschluss aller Weiterverweisungen auf ausländisches Recht anzuwenden.

12.2 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus diesen Nutzungsbedingungen ist das jeweils sachlich in Betracht kommende Gericht in Wien.

12.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Nutzungsvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sich als undurchführbar erweisen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es sollen dann im Wege der (auch ergänzenden) Auslegung die Regelungen gelten, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entsprechen. Sofern die Auslegung aus rechtlichen Gründen unzulässig ist, verpflichten sich die Vertragspartner, dementsprechend ergänzende Vereinbarungen zu treffen. Das gilt auch, wenn sich bei der Durchführung oder Auslegung des Nutzungsvertrages eine regelungsbedürftige Lücke ergibt.

 

13 Datenschutzerklärung der IÖB-Servicestelle

Die personenbezogenen Daten, die Nutzerinnen und Nutzer im Rahmen der Registrierung und bei Nutzung der Plattform und damit verbundenen Service angeben, werden entsprechend den einschlägigen österreichischen und europäischen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Rechtsgrundlage dafür ist die Notwendigkeit der Verarbeitung zur Bereitstellung der Plattform und Abwicklung der Services entsprechend dem Nutzungsvertrag sowie die Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer im Rahmen der Registrierung.

Die IÖB-Servicestelle speichert die Daten nur so lange, bis der jeweilige Zweck erfüllt ist, zu dem sie erhoben wurden, und allfällige gesetzliche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten abgelaufen sind.

Für diese Datenverarbeitung werden Auftragsverarbeiter herangezogen, mit denen eine Vereinbarung gemäß Artikel 28 DSGVO abgeschlossen wurde.

Die IÖB-Servicestelle setzt umfangreiche Schutzmaßnahmen technischer und organisatorischer Art ein, um einen Missbrauch der Daten zu verhindern.

Eine Weitergabe der im jeweiligen Einzelfall relevanten Daten erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen bzw. vertraglicher Vereinbarung an folgende Empfänger:

  1. Nutzerinnen und Nutzer sowie Gäste der Plattform im Rahmen der Veröffentlichung von Inhalten, soweit diese in den Nutzungsbedingungen vorgesehen sind;
  2. Jurymitglieder und sonstige Teilnehmer an Sitzungen und Gesprächen die in diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich vorgesehen sind – siehe insbesondere Punkt 4.2.5 und 4.3.6;
  3. Andere Plattformen wie z.B. Facebook, Twitter;
  4. Behörden und Gerichte, soweit die Weitergabe von Daten gesetzlich vorgeschrieben ist.

Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:

Bundesbeschaffung GmbH
Lassallestraße 9b, 1020 Wien
office@bbg.gv.at

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
Vergabekompetenzcenter@bbg.gv.at

Rechtsbehelfsbelehrung der IÖB-Servicestelle

Den Nutzerinnen, Nutzern und Gästen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden sie sich an die IÖB-Servicestelle.

Wenn Nutzerinnen oder Nutzer glauben, dass die Verarbeitung ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, ersucht die IÖB-Servicestelle um vorrangige Kontaktaufnahme mit ihrer Datenschutzbeauftragten.

Betroffene haben das Recht sich bei der in Österreich zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.

Kontakt:

Österreichische Datenschutzbehörde
Barichgasse 40-42, 1030 Wien
Telefon: +43 1 531 15-202525
Telefax: +43 1 531 15-202690
E: dsb@dsb.gv.at
W: www.dsb.gv.at

 

 

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